Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben beginnt eine neue Lebenssituation. Die vorher aufgrund der Berufstätigkeit immer knappe Zeit ist nun reichlich vorhanden. Stets aufgeschobene Wünsche, etwa die lange geplante Weltreise, können Sie sich nun erfüllen. Es ist absehbar, dass die gesetzliche Rentenversicherung bald nur noch eine Grundversorgung bieten kann. Wegen der Bevölkerungsentwicklung, aber auch aufgrund längerer Ausbildungs- und kürzerer Beitragszeiten wird das durchschnittliche gesetzliche Rentenniveau weiter sinken. Wer keine ausreichenden Beiträge einzahlen konnte, könnte im Alter sogar von Armut bedroht sein. Mit der gesetzlichen Rente oder Pension alleine werden Sie zumindest nicht nahtlos an Ihr vorheriges Einkommen und Ihren alten Lebensstandard anknüpfen können. Damit Sie im Alter keine Abstriche machen müssen und den Lebensabend finanziell abgesichert genießen können, müssen Sie also rechtzeitig vorher privat vorgesorgt haben. Mit geringen Beiträgen zu einer privaten Renten- oder Lebensversicherung können Sie schon während Ihres Berufslebens die Grundlage für einen gesicherten Ruhestand schaffen. Im Alter kann die Auszahlung, je nach Vertragsgestaltung, entweder als einmalige Summe oder als laufende Rente erfolgen. Sie können die Laufzeit auch für eine bestimmte Zeitdauer über Ihren Tod hinaus verlängern, um darüber auch die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen sicherstellen zu können. Für die Altersvorsorge gilt: je früher Sie damit anfangen, desto besser. Lassen Sie sich von uns über Ihre Möglichkeiten informieren.
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Hausrat (Sehr wichtig)
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Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann. Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern: - Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B. - Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso - in gewissen Grenzen - Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit-, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat. Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte. Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa "Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00" bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Haftpflicht (Sehr wichtig)
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Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen. Bei größeren Schäden können die Ansprüche gegen Sie die Höhe Ihres Vermögens oder Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab. Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.
Wohngebäude (Situationsabhängig)
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Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ih-rem Haus und an den versicherten Gebäudebestandteilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektri-sche Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen. Ein moderner Versicherungsschutz umfasst unter anderem den Schutz des Hauses vor den Folgen von - Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Blitzschlag
- Explosionen
- Absturz und Anprall von Flugzeugen
- Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen.
Wenn Sie möchten, kann Ihr Haus ergänzend gegen weitere so genannte Elementargefahren, wie etwa - Sturmfluten
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdsenkungen
- Erdbeben
versichert werden. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen entweder Reparaturkosten oder Entschädigungen, maximal bis zur Höhe des Versicherungswertes. Bei der Wohngebäudeversicherung sind die korrekte Bemessung der Versicherungssumme und die Gestaltung des Versicherungsschutzes entscheidend. Denn gerade Elementargefahren kommen oft völlig unerwartet, verursachen aber riesige Schäden. Und das kann verheerende finanzielle Folgen haben, falls Sie nicht richtig abgesichert sind - insbesondere, wenn das Wohneigentum als Ihre Zukunftsabsicherung gedacht war oder noch gar nicht abbezahlt wurde. Solche folgenschweren Versäumnisse sind meist vermeidbar. Wir helfen wir Ihnen gern bei der optimalen Absicherung. Denn wir möchten nicht, dass Sie Ihr Wohneigentum unnötig aufs Spiel setzen müssen.
Gewässerschäden (Situationsabhängig)
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Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Heizöltank? Dann wissen Sie, dass bereits kleine Mengen Öl erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen können. Wussten Sie auch, dass Sie - unabhängig von der Schuldfrage - als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, also auch von Heizöltanks, in unbegrenzter Höhe für die daraus entstehenden Schäden haftbar sind? Leicht kann daraus eine Katastrophe werden, falls durch ein Leck in Ihrem Tank z. B. das Grundwasser oder ganze Naturschutzgebiete verseucht werden. Reinigung und Entsorgung von verseuchtem Erdreich und verseuchten Gewässern sind immer mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, denn dafür sind Spezialfirmen erforderlich. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Aufwände und ist daher unerlässlich, falls Sie einen Öltank besitzen. Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung und Konzeption Ihres Versicherungsschutzes.
Tierhalter (Situationsabhängig)
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Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden. Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen. Da das Verhalten der eigenen Tieren auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen. Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden.
Rechtsschutz (Sehr wichtig)
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Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses - nämlich für den Fall, dass Sie verlieren - ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Bei Bedarf können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden. Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B. - Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Verschiedene Rechtsschutzleistungen sind außerdem als Pakete versicherbar. Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten. Außerdem zählt zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Straf-Rechtsschutz. Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.
Auslandskrankenversicherung (Situationsabhängig)
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Im Krankheitsfall können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen. Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten. Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen ist keine gute Alternative. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert. Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert. Gerne finden die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Krankenzusatzversicherung (Sehr wichtig)
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Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung. Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen: als Option bleibt immer noch der Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung. Dies senkt Ihren persönlichen Beitragssatz. Zusätzlich können Sie die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine preiswerte Zusatzversicherung abdecken. Die Krankenzusatzversicherung bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B. - Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Massagen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende und günstige Versicherung heraus.
Private Unfallversicherung (Empfehlenswert)
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Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direktren Rückweg von der Arbeitsstätte. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zuhause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert. Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie - damit alles optimal abgesichert ist.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
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Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall. Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch - Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert: - selbstverschuldete Unfällen
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken. Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig. Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen. Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
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