Sie haben andere mit Ihren Leistungen überzeugt und wurden dafür mit einer Beförderung oder einer verantwortungsvolleren Position belohnt. Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher ist in der Regel auch Ihr Lebensstandard. Desto mehr besteht allerdings auch die Notwendigkeit, sich und Ihre Familie für die Zukunft abzusichern. Lassen Sie doch Ihr zusätzliches Einkommen für sich arbeiten! Denn sicherlich können Sie es sich jetzt leisten, zusätzliche Rücklagen zu bilden und noch mehr für das Alter oder vielleicht auch Ihre berufliche Selbstständigkeit zurückzulegen. Bei der Vermögensanlage bieten sich in jeder Marktsituation viele Möglichkeiten für chancenorientierte, aber auch für risikoscheue Anleger. Und: im Laufe der Zeit hat Ihr Vermögen wahrscheinlich einiges an Wert zugelegt. Ist der Wertzuwachs Ihres Vermögens aber auch in vollem Umfang abgesichert? Eventuell besteht hier Anpassungsbedarf, z. B. in der Kraftfahrzeug- oder Hausratversicherung. Denn vor Schäden sind Sie nur umfassend geschützt, wenn der Versicherungsumfang Ihren aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Wir beraten Sie bei der Vermögensanlage und analysieren und optimieren für Sie vorhandene Versicherungsverträge.
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Private Unfallversicherung (Sehr wichtig)
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Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direktren Rückweg von der Arbeitsstätte. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zuhause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert. Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie - damit alles optimal abgesichert ist.
Erwerbsunfähigkeit (Sehr wichtig)
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Wer, bedingt z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit, nicht mehr voll oder überhaupt nicht mehr erwerbstätig sein kann, auf den kommen viele Probleme zu. Das vorherige Einkommen wird meist nicht mehr erreicht. Sie müssen mit deutlich weniger Geld auskommen und Ihren Lebensstandard entsprechend senken. Als Selbstständiger haben Sie meist überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen bei Erwerbsminderung oder -unfähigkeit. Aber auch Arbeitnehmern zahlt die gesetzliche Rentenversicherung im Ernstfall nur eine sehr geringe Rente. Wer zu Beginn des Jahres 2001 unter 40 Jahre alt war, genießt zudem keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und muss im schlimmsten Fall jede Tätigkeit, auch außerhalb des alten Berufes, annehmen bevor die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren und finanziell alles von Ihrem Einkommen abhängt. Hier hilft eine Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die eigenständig oder in Kombination mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung vereinbart wird. Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Police liegt vor, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Kräfteverfall nur noch höchstens zwei Stunden täglich arbeiten können. Ihr bisher ausgeübter Beruf spielt dabei keine Rolle, weil jede unter medizinischer Betrachtung ausführbare Beschäftigung als zumutbar gilt und den Grad der Erwerbsfähigkeit beeinflusst. Das Risiko sollten Sie nicht unterschätzen. Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer scheidet aufgrund von Erwerbsminderung oder -unfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sprechen Sie mit uns über Ihre Absicherung.
Berufsunfähigkeit (Sehr wichtig)
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Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten. Berufsunfähigkeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie als Versicherter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht. Die Berufsunfähigkeit entsteht oft durch unvorgesehene Ereignisse, z. B. einen Unfall. Durch die durch Berufsunfähigkeit wird meist ein zwangsweiser vorzeitiger Ruhestand ausgelöst, der erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge hat, weil Sie wegen vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit auch in anderen Berufen kein ausreichendes Einkommen mehr erwirtschaften können. Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit sind völlig unzureichend. Wer zu Beginn des Jahres 2001 unter 40 Jahre alt war, genießt keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und muss im schlimmsten Fall jede Tätigkeit, auch außerhalb des alten Berufes, annehmen. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren und finanziell alles von Ihrem Einkommen abhängt. Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Denn damit bestimmen Sie Ihren Lebensstandard im Falle der Berufsunfähigkeit selbst. Schließen Sie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung ab, werden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Beiträge für die Hauptversicherung finanziert, so dass auch Ihre Versorgung im Alter sichergestellt ist. Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang.
Hausrat (Sehr wichtig)
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Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann. Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern: - Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B. - Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso - in gewissen Grenzen - Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit-, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat. Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte. Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa "Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00" bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Leben und Rente (Sehr wichtig)
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Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur - klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall,
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge.
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden. Die "klassische" Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus. Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert. Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen. Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die "klassische" Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine - etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung - ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Rechtsschutz (Empfehlenswert)
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Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses - nämlich für den Fall, dass Sie verlieren - ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Bei Bedarf können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden. Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B. - Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Verschiedene Rechtsschutzleistungen sind außerdem als Pakete versicherbar. Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten. Außerdem zählt zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Straf-Rechtsschutz. Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.
Private Krankenversicherung (Situationsabhängig)
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In der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beitragssätze seit langem. Gleichzeitig stehen Einschnitte im Leistungskatalog bevor, Zuzahlungen und Eigenvorsorge werden ausgeweitet. Ein Ende dieser Entwicklung ist wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der Bevölkerungsentwicklung, Beitragssicherungsgesetze hin oder her, nicht abzusehen. Steigende Beiträge für weniger Leistung sind ärgerlich. Als Ausweg bleibt jedoch der Wechsel in die private Krankenversicherung. Wechseln können Sie, falls Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören: - Arbeitnehmer mit mindestens 45.900 EUR jährlichem bzw. 3.825 EUR monatlichem Bruttoeinkommen
- Selbständiger oder Freiberufler
- Beamter
Ihre nicht erwerbstätigen Ehepartner und Ihre Kinder können Sie übrigens in vielen Fällen auch in der privaten Krankenversicherung mitversichern. Die private Krankenversicherung ist deshalb besonders interessant, da Sie den Versicherungsumfang entsprechend Ihrem Bedarf selbst festlegen können. Unnötige Leistungen müssen Sie nicht versichern und dementsprechend auch nicht bezahlen. Doch hierin liegt auch ein Risiko: wählen Sie den Versicherungsumfang zu gering, müssen Sie alle nicht versicherten Leistungen selber bezahlen. Und die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse wird nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung oftmals verwehrt. Die Wahl der privaten Krankenversicherung sollte daher genau bedacht werden. Hierbei beraten wir Sie gern und finden für Sie das individuell passende Angebot im nahezu undurchschaubaren Markt.
Betriebliche Altersvorsorge (Situationsabhängig)
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Dass die gesetzliche Rentenversicherung längst nicht mehr ausreicht, den erreichten Lebensstandard im Ruhestand auch nur näherungsweise zu halten, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Schon bald wird die gesetzliche Rente nur noch maximal 60 % des letzten Einkommens leisten können, in vielen Fällen sind die Leistungen auch heute schon geringer. Damit erlangen die ergänzenden Formen der persönlichen Altersversorgung eine zunehmende Bedeutung; insbesondere der betrieblichen Altersversorgung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Durch diese können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Absicherung ihrer Altersvorsorge und der zu erwartenden späteren Versorgungslücke unterstützen. Die betriebliche Altersvorsorge war bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Anfang 2002 besteht aber für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können damit verlangen, dass ihr Arbeitgeber ihnen ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge anbietet, bei dem Teile ihres Einkommens steuerfrei für die Finanzierung ihrer Altersvorsorge umgewandelt werden. Der Arbeitgeber muss zwar keine Beiträge leisten, muss aber die Abwicklung der Entgeltumwandlung unterstützen. Für Sie als Arbeitgeber kann die betriebliche Altersvorsorge aber auch aus folgenden Gründen ein Thema sein: - die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Instrument der Personalfürsorge und der Personalentlohnung. Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird durch diese Leistung nachhaltig unterstrichen, entsprechend kann die Bindung qualifizierter und wichtiger Mitarbeiter an das Unternehmen gefestigt werden
- die steuerliche Gesetzgebung ermöglicht Ihnen die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung zu überschaubaren Kosten und Risiken
- durch steuerliche Förderung ist die betriebliche Altersversorgung für Ihre Beschäftigten meist sehr attraktiv
- Modelle zur innerbetrieblichen Differenzierung der Versorgung und möglicher Eigenbeteiligungen machen die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver
Für alle Unternehmen bietet sich die Abwicklung der Altersvorsorge über Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds an. Sie sollten Ihren Beschäftigten ein konkretes Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge unterbreiten, denn Ihr Betrieb muss auch dann die laufende Abwicklung mit allen externen Vertragspartnern übernehmen, falls sich die Beschäftigten ihre Vertragspartner selbst aussuchen. Das kann schnell unübersichtlich und verwaltungsintensiv werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter bei der Planung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und der Auswahl eines geeigneten Partners.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
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Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall. Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch - Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert: - selbstverschuldete Unfällen
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken. Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig. Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen. Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
Krankenzusatzversicherung (Situationsabhängig)
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Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung. Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen: als Option bleibt immer noch der Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung. Dies senkt Ihren persönlichen Beitragssatz. Zusätzlich können Sie die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine preiswerte Zusatzversicherung abdecken. Die Krankenzusatzversicherung bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B. - Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Massagen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende und günstige Versicherung heraus.
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