Sie leben mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen und planen Ihre gemeinsame Zukunft. Wenn Sie beide berufstätig sind, haben Sie sich an ein hohes Haushaltseinkommen gewöhnt. Um bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht auf Ihren hohen Lebensstandard verzichten zu müssen, sollten Sie sich beide über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen im Ernstfall die Lücken nicht ersetzen. Auch falls Sie später einmal Kinder haben möchten, sollten Sie bereits jetzt deren Versorgung sicherstellen. Falls Sie beide in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können Sie das Haushaltseinkommen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung gegen Verdienstausfälle im Krankheitsfall absichern und außerdem die zahlreichen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Auf Wunsch genießen Sie sogar die gleiche Behandlung wie Privatpatienten. Auch für die Zeit im Alter sollten Sie bereits jetzt vorsorgen: denn heute ist schon absehbar, dass Sie allein mit der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Ihren Lebensstandard nicht halten können. Im Alter benötigen Sie zusätzliches Einkommen. Je früher Sie mit Ihrer privaten Altersvorsorge anfangen, desto besser. Beispielsweise durch eine private Rentenversicherung oder eine Kapital-Lebensversicherung. Viel Zeit und Geld verlieren Sie beim Verlust Ihrer Einrichtungsgegenstände und Wertsachen aus Ihrer Wohnung. Dagegen hilft Ihnen nur eine Hausrat-Versicherung, denn diese schützt Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung, z. B. bei Bränden oder Einbruchdiebstahl. Schließlich sichert Sie eine Rechtsschutz-Versicherung gegen die unkalkulierbaren Kosten einer längeren juristischen Auseinandersetzung. Verzichten Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht! Wir analysieren Ihren Versicherungsbedarf umfassend und unabhängig. Lassen Sie sich überzeugen!
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Berufsunfähigkeit (Sehr wichtig)
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Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten. Berufsunfähigkeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie als Versicherter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht. Die Berufsunfähigkeit entsteht oft durch unvorgesehene Ereignisse, z. B. einen Unfall. Durch die durch Berufsunfähigkeit wird meist ein zwangsweiser vorzeitiger Ruhestand ausgelöst, der erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge hat, weil Sie wegen vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit auch in anderen Berufen kein ausreichendes Einkommen mehr erwirtschaften können. Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit sind völlig unzureichend. Wer zu Beginn des Jahres 2001 unter 40 Jahre alt war, genießt keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und muss im schlimmsten Fall jede Tätigkeit, auch außerhalb des alten Berufes, annehmen. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren und finanziell alles von Ihrem Einkommen abhängt. Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Denn damit bestimmen Sie Ihren Lebensstandard im Falle der Berufsunfähigkeit selbst. Schließen Sie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung ab, werden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Beiträge für die Hauptversicherung finanziert, so dass auch Ihre Versorgung im Alter sichergestellt ist. Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang.
Leben und Rente (Sehr wichtig)
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Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur - klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall,
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge.
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden. Die "klassische" Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus. Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert. Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen. Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die "klassische" Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine - etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung - ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Haftpflicht (Sehr wichtig)
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Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen. Bei größeren Schäden können die Ansprüche gegen Sie die Höhe Ihres Vermögens oder Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab. Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.
Hausrat (Sehr wichtig)
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Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann. Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern: - Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B. - Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso - in gewissen Grenzen - Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit-, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat. Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte. Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa "Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00" bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Rechtsschutz (Empfehlenswert)
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Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses - nämlich für den Fall, dass Sie verlieren - ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Bei Bedarf können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden. Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B. - Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Verschiedene Rechtsschutzleistungen sind außerdem als Pakete versicherbar. Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten. Außerdem zählt zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Straf-Rechtsschutz. Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.
Private Unfallversicherung (Empfehlenswert)
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Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direktren Rückweg von der Arbeitsstätte. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zuhause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert. Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie ? damit alles optimal abgesichert ist.
Auslandskrankenversicherung (Empfehlenswert)
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Im Krankheitsfall können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen. Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten. Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen ist keine gute Alternative. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert. Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert. Gerne finden die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Krankenzusatzversicherung (Situationsabhängig)
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Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung. Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen: als Option bleibt immer noch der Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung. Dies senkt Ihren persönlichen Beitragssatz. Zusätzlich können Sie die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine preiswerte Zusatzversicherung abdecken. Die Krankenzusatzversicherung bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B. - Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Massagen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende und günstige Versicherung heraus.
Private Krankenversicherung (Situationsabhängig)
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In der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beitragssätze seit langem. Gleichzeitig stehen Einschnitte im Leistungskatalog bevor, Zuzahlungen und Eigenvorsorge werden ausgeweitet. Ein Ende dieser Entwicklung ist wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der Bevölkerungsentwicklung, Beitragssicherungsgesetze hin oder her, nicht abzusehen. Steigende Beiträge für weniger Leistung sind ärgerlich. Als Ausweg bleibt jedoch der Wechsel in die private Krankenversicherung. Wechseln können Sie, falls Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören: - Arbeitnehmer mit mindestens 45.900 EUR jährlichem bzw. 3.825 EUR monatlichem Bruttoeinkommen
- Selbständiger oder Freiberufler
- Beamter
Ihre nicht erwerbstätigen Ehepartner und Ihre Kinder können Sie übrigens in vielen Fällen auch in der privaten Krankenversicherung mitversichern. Die private Krankenversicherung ist deshalb besonders interessant, da Sie den Versicherungsumfang entsprechend Ihrem Bedarf selbst festlegen können. Unnötige Leistungen müssen Sie nicht versichern und dementsprechend auch nicht bezahlen. Doch hierin liegt auch ein Risiko: wählen Sie den Versicherungsumfang zu gering, müssen Sie alle nicht versicherten Leistungen selber bezahlen. Und die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse wird nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung oftmals verwehrt. Die Wahl der privaten Krankenversicherung sollte daher genau bedacht werden. Hierbei beraten wir Sie gern und finden für Sie das individuell passende Angebot im nahezu undurchschaubaren Markt.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
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Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall. Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch - Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert: - selbstverschuldete Unfällen
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken. Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig. Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen. Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
Tierhalter (Situationsabhängig)
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Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden. Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen. Da das Verhalten der eigenen Tieren auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen. Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden.
Wohngebäude (Situationsabhängig)
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Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ih-rem Haus und an den versicherten Gebäudebestandteilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektri-sche Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen. Ein moderner Versicherungsschutz umfasst unter anderem den Schutz des Hauses vor den Folgen von - Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Blitzschlag
- Explosionen
- Absturz und Anprall von Flugzeugen
- Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen.
Wenn Sie möchten, kann Ihr Haus ergänzend gegen weitere so genannte Elementargefahren, wie etwa - Sturmfluten
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdsenkungen
- Erdbeben
versichert werden. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen entweder Reparaturkosten oder Entschädigungen, maximal bis zur Höhe des Versicherungswertes. Bei der Wohngebäudeversicherung sind die korrekte Bemessung der Versicherungssumme und die Gestaltung des Versicherungsschutzes entscheidend. Denn gerade Elementargefahren kommen oft völlig unerwartet, verursachen aber riesige Schäden. Und das kann verheerende finanzielle Folgen haben, falls Sie nicht richtig abgesichert sind ? insbesondere, wenn das Wohneigentum als Ihre Zukunftsabsicherung gedacht war oder noch gar nicht abbezahlt wurde. Solche folgenschweren Versäumnisse sind meist vermeidbar. Wir helfen wir Ihnen gern bei der optimalen Absicherung. Denn wir möchten nicht, dass Sie Ihr Wohneigentum unnötig aufs Spiel setzen müssen.
Haus- und Grundbesitz (Situationsabhängig)
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Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaftpflichtversicherung - auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden. Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend §836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer z. B. für Schäden durch Gebäudeeinsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen verantwortlich. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor häufigen potenziellen Gefahren, die für die Mieter und Besucher Ihres Hauses oder auch Passanten drohen, beispielsweise unzureichend gestreute Wege rund um das Haus im Winter oder das Herabfallen lockerer Dachziegel. Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken. Wir beraten Sie gerne bei der Risikoabsicherung und bieten Ihnen dazu Policen, die umfangreichen Versicherungsschutz und günstige Beiträge kombinieren.
Gewässerschäden (Situationsabhängig)
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Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Heizöltank? Dann wissen Sie, dass bereits kleine Mengen Öl erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen können. Wussten Sie auch, dass Sie - unabhängig von der Schuldfrage - als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, also auch von Heizöltanks, in unbegrenzter Höhe für die daraus entstehenden Schäden haftbar sind? Leicht kann daraus eine Katastrophe werden, falls durch ein Leck in Ihrem Tank z. B. das Grundwasser oder ganze Naturschutzgebiete verseucht werden. Reinigung und Entsorgung von verseuchtem Erdreich und verseuchten Gewässern sind immer mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, denn dafür sind Spezialfirmen erforderlich. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Aufwände und ist daher unerlässlich, falls Sie einen Öltank besitzen. Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung und Konzeption Ihres Versicherungsschutzes.
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