Sie sind sich nun endgültig sicher: Sie haben den Partner bzw. die Partnerin fürs Leben gefunden und sich entschlossen, mit ihm bzw. ihr die Ehe oder die Lebenspartnerschaft einzugehen. Damit haben Sie entschieden, die Zukunft gemeinsam zu planen und zu erleben. Durch Ehe oder Lebenspartnerschaft ändert sich zunächst Ihr rechtlicher Status. Sie erhalten viele Vergünstigungsmöglichkeiten, im Steuerrecht beispielsweise - aber auch im Versicherungsbereich. In vielen Fällen können Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner kostenlos oder mit geringem Zuschlag in einem bestehenden Versicherungsverhältnis mitversichern. Falls Sie bisher beide getrennt voneinander versichert waren, könnten Sie nun in einigen Bereichen überversichert sein. In anderen Bereichen gibt es eventuell aber noch Nachholbedarf: Sie tragen jetzt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für Ihren Partner. Die umfassende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder auch Unfallfolgen gehört zu einem verantwortungsbewussten Handeln dazu, insbesondere dann, falls Sie der Alleinverdiener im Haushalt sind und Ihr Partner finanziell von Ihnen abhängig ist. Auch falls infolge von Ehe oder Lebenspartnerschaft ein Umzug ansteht, ändert sich einiges für Sie. Sie müssen Ihre beiden Haushalte zusammenführen und damit auch die Hausratversicherung entsprechend anpassen. Eine Überprüfung Ihrer Versicherungssituation ist nun besonders wichtig ? um zukünftig unnötige Beiträge durch Überversicherungen zu vermeiden und die Lücken im Versicherungsschutz zu erkennen. Jetzt ist die passende Gelegenheit, sich gegen zukünftige Risiken absichern. Wir nehmen gerne eine umfassende Analyse Ihrer Versicherungssituation vor.
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Berufsunfähigkeit (Sehr wichtig)
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Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten. Berufsunfähigkeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie als Versicherter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht. Die Berufsunfähigkeit entsteht oft durch unvorgesehene Ereignisse, z. B. einen Unfall. Durch die durch Berufsunfähigkeit wird meist ein zwangsweiser vorzeitiger Ruhestand ausgelöst, der erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge hat, weil Sie wegen vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit auch in anderen Berufen kein ausreichendes Einkommen mehr erwirtschaften können. Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit sind völlig unzureichend. Wer zu Beginn des Jahres 2001 unter 40 Jahre alt war, genießt keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und muss im schlimmsten Fall jede Tätigkeit, auch außerhalb des alten Berufes, annehmen. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren und finanziell alles von Ihrem Einkommen abhängt. Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Denn damit bestimmen Sie Ihren Lebensstandard im Falle der Berufsunfähigkeit selbst. Schließen Sie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung ab, werden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Beiträge für die Hauptversicherung finanziert, so dass auch Ihre Versorgung im Alter sichergestellt ist. Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang.
Erwerbsunfähigkeit (Sehr wichtig)
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Wer, bedingt z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit, nicht mehr voll oder überhaupt nicht mehr erwerbstätig sein kann, auf den kommen viele Probleme zu. Das vorherige Einkommen wird meist nicht mehr erreicht. Sie müssen mit deutlich weniger Geld auskommen und Ihren Lebensstandard entsprechend senken. Als Selbstständiger haben Sie meist überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen bei Erwerbsminderung oder -unfähigkeit. Aber auch Arbeitnehmern zahlt die gesetzliche Rentenversicherung im Ernstfall nur eine sehr geringe Rente. Wer zu Beginn des Jahres 2001 unter 40 Jahre alt war, genießt zudem keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und muss im schlimmsten Fall jede Tätigkeit, auch außerhalb des alten Berufes, annehmen bevor die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren und finanziell alles von Ihrem Einkommen abhängt. Hier hilft eine Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die eigenständig oder in Kombination mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung vereinbart wird. Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Police liegt vor, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Kräfteverfall nur noch höchstens zwei Stunden täglich arbeiten können. Ihr bisher ausgeübter Beruf spielt dabei keine Rolle, weil jede unter medizinischer Betrachtung ausführbare Beschäftigung als zumutbar gilt und den Grad der Erwerbsfähigkeit beeinflusst. Das Risiko sollten Sie nicht unterschätzen. Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer scheidet aufgrund von Erwerbsminderung oder -unfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sprechen Sie mit uns über Ihre Absicherung.
Private Unfallversicherung (Sehr wichtig)
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Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direktren Rückweg von der Arbeitsstätte. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zuhause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert. Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie ? damit alles optimal abgesichert ist.
Hausrat (Sehr wichtig)
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Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann. Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern: - Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B. - Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso - in gewissen Grenzen - Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit-, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat. Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte. Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa "Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00" bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Leben und Rente (Sehr wichtig)
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Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur - klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall,
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge.
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden. Die "klassische" Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus. Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert. Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen. Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die "klassische" Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine - etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung - ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Rechtsschutz (Empfehlenswert)
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Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses - nämlich für den Fall, dass Sie verlieren - ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Bei Bedarf können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden. Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B. - Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Verschiedene Rechtsschutzleistungen sind außerdem als Pakete versicherbar. Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten. Außerdem zählt zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Straf-Rechtsschutz. Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.
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