Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird zusammen mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung vereinbart. Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Police liegt vor, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Kräfteverfall nur noch höchstens zwei Stunden arbeiten können.
Ihr bisher ausgeübter Beruf spielt dabei keine Rolle, weil jede unter medizinischer Betrachtung ausführbare Beschäftigung als zumutbar gilt und den Grad der Erwerbsfähigkeit beeinflusst.
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